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   OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20   

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https://dejure.org/2021,445
OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20 (https://dejure.org/2021,445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2021 - 4 RVs 131/20 (https://dejure.org/2021,445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 4 RVs 131/20 (https://dejure.org/2021,445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit von Weisungen im Jugendstrafrecht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 3 Ds 380/19
  • OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Da den Angeklagten selbst an dem Mangel regelmäßig kein Verschulden trifft, wäre ihm stets Wiedereinsetzung zu gewähren und zwar letztlich so lange, bis er (bzw. sein Verteidiger) eine der Regelung des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügende Begründung verfasst haben (BGH, Beschl. v. 10.07.2012 - 1 StR 301/12 - juris; BGH NStZ-RR 2019, 25; OLG Hamburg, Beschl. v. 13.08.2018 - 2 Rev 47/18 = BeckRS 2018, 18716; Graalmann-Scherer a.a.O. Rdn. 13).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (BGH NStZ-RR 2019, 25).

  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Der Beschwerdeführer muss zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens für jede Rüge ausreichend darlegen, dass er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH Beschl. v. 06.5.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070).

    (c) Hinzu kommt, dass die Begründung der Verfahrensrüge auch den Anforderungen von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügen muss, damit das Wiedereinsetzungsgesuch zulässig wäre (vgl. BGH Beschl. v. 06.05.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 44 Rdn. 7a).

  • OLG Hamburg, 13.08.2018 - 2 Rev 47/18

    Neuerliche Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist bei bereits erfolgter

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Da den Angeklagten selbst an dem Mangel regelmäßig kein Verschulden trifft, wäre ihm stets Wiedereinsetzung zu gewähren und zwar letztlich so lange, bis er (bzw. sein Verteidiger) eine der Regelung des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügende Begründung verfasst haben (BGH, Beschl. v. 10.07.2012 - 1 StR 301/12 - juris; BGH NStZ-RR 2019, 25; OLG Hamburg, Beschl. v. 13.08.2018 - 2 Rev 47/18 = BeckRS 2018, 18716; Graalmann-Scherer a.a.O. Rdn. 13).

    Ein solcher Fall (zu möglichen Fallgruppen vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 13.08.2018 - 2 Rev 47/18 = BeckRS 2018, 18716) liegt hier ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH StraFo 2017, 66).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Da den Angeklagten selbst an dem Mangel regelmäßig kein Verschulden trifft, wäre ihm stets Wiedereinsetzung zu gewähren und zwar letztlich so lange, bis er (bzw. sein Verteidiger) eine der Regelung des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügende Begründung verfasst haben (BGH, Beschl. v. 10.07.2012 - 1 StR 301/12 - juris; BGH NStZ-RR 2019, 25; OLG Hamburg, Beschl. v. 13.08.2018 - 2 Rev 47/18 = BeckRS 2018, 18716; Graalmann-Scherer a.a.O. Rdn. 13).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2012 - Ss 19/12

    JGG; Jugendgerichtshilfe; Arbeitsleistungen; Jugendrichterliche Weisung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Der Senat ist durch § 55 Abs. 1 JGG nicht gehindert, allein eine Teilaufhebung im Rechtsfolgenausspruch vorzunehmen (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.06.2020 - Ss 19/12 --juris).
  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    (a) Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Revisionsrügen ist in der Regel jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 26, 335, 337 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 176/17

    Fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstands eines vorausgegangenen Urteils;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    b) Dass sich das Amtsgericht nicht ausdrücklich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob Erziehungsmaßregeln ausreichend sind (§ 5 Abs. 2 JGG, vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.07.2017 - 3 StR 176/17 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 16.04.2020 - 4 RVs 45/20 - juris), ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise unschädlich, da dies angesichts der Feststellungen zur Person, insbesondere der zahlreichen Eintragungen im Verkehrszentralregister, auf der Hand liegt.
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    b) Dass sich das Amtsgericht nicht ausdrücklich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob Erziehungsmaßregeln ausreichend sind (§ 5 Abs. 2 JGG, vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.07.2017 - 3 StR 176/17 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 16.04.2020 - 4 RVs 45/20 - juris), ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise unschädlich, da dies angesichts der Feststellungen zur Person, insbesondere der zahlreichen Eintragungen im Verkehrszentralregister, auf der Hand liegt.
  • BGH, 10.11.2020 - 5 StR 308/20

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20
    Ist die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. nur BGH, Beschl. v. 10.11.2020 - 5 StR 308/20 - juris m.w.N.; BGH Beschl. v. 28.08.2018 - 5 StR 245/18 - juris m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 245/18

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

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